Der Wein muss aus der Qualitätswein-Rebsorte Grüner Veltliner hergestellt sein. Muss im Aussehen und Geruch frei von Fehlern sein.
Die Angabe einer Qualitätsstufe ist dem Erzeuger oder Abfüller vorgeschrieben. Der deklarierte Wein wird nach seinem Mostgewicht eingestuft. Der Wein kann sowohl lieblich, als auch trocken sein.
Es wird durch Auslese der Trauben erzielt, die einen hohen Gehalt an Zucker haben.